Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 20. März 2018 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten betragen Fr. 2'800.–. Davon haben die Beschwerdeführerinnen Fr. 2'100.– und der Beschwerdegegner Fr. 700.– zu RA Nr. 110/2018/64 45 bezahlen. Die Beschwerdeführerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Je eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.