Je ein revidierter Fassadenplan 1:100 sowie ein revidierter Grundrissplan 1:100, beide vom 14. Dezember 2018 (mit Stempel der BVE vom 17. Dezember 2018) gehen an den Beschwerdegegner und die Gemeinde Saanen. Ziffer 22.1 des Gesamtentscheids der Gemeinde Saanen vom 20. März 2018 wird wie folgt ergänzt: 22. Auflagen 22.1 Lärm "…... Die gemäss Lärmgutachten der L.________ AG vom 5. Oktober 2018 vorgeschlagenen notwendigen baulichen Massnahmen (Ziff. 6.1), die baulichen Massnahmen (Ziff. 6.2) sowie die betrieblichen Massnahmen (Ziff. 6.3) sind umzusetzen. ….. ."