d) Die BPK hat das Bauvorhaben ästhetisch beurteilt und nach Darlegung der Gemeinde zur Genehmigung empfohlen. Die Gemeinde teilt diese Beurteilung durch das fachkompetente Gremium und weist darauf hin, dass sich der Anbau gut in das bestehende Orts- und Quartierbild einpasse. Dadurch, dass das Dach des bestehenden Hauptgebäudes über den neuen Anbau verlängert werde und dieser von der Hauptfassade (Süd) zurückversetzt sei, werde er von dort nicht anders wahrgenommen als ein Garagenanbau für zwei Fahrzeuge. Dasselbe gelte für die Nordfassade. Von der Westfassade trete in erster Linie das verlängerte Dach in Erscheinung.