/Auslad J.________strasse 105 Beschwerdeschrift, Ziff. 4.3, Rz. 82 bis 84 RA Nr. 110/2018/64 37 Saanenland und die notwendigen Ortskenntnis verfügten. Die BPK sei die gemäss Art. 22 Abs. 2 BewD zuständige Fachstelle. Gemäss Stellungnahme der Gemeinde vom 28. Januar 2019 ist nach Auffassung der BPK auch das Vorhaben gemäss Projektänderung mit dem Ortsbild verträglich.