a) Die Beschwerdeführerinnen rügen, dass das Vorhaben entgegen der Auffassung der Gemeinde keine gute Gesamtwirkung gemäss den kommunalen Vorgaben erziele. Der Beschwerdegegner beabsichtige einen 17 m langen und 6 m breiten Anbau als Autounterstand zu errichten sowie Garagentore in die Nordfassade des Gebäudes zu integrieren. Dieser geplante Anbau (…) sowie die Garagentore seien atypisch und ordneten sich nicht in das bestehende Quartierbild ein. Ein derart langer, überdachter Abstellplatz stelle einen Fremdkörper dar und passe nicht in das Quartier. Dies gelte umso mehr, als dass die gelben Postfahrzeuge darunter parkiert blieben, solange sie nicht auf Verteiltour seien.