c) Bei der Beurteilung des Mehrverkehrsaufkommens lehnt sich die Praxis an die für die wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen im Sinne von Art. 9 Bst. b LSV entwickelten Grundsätze an. Als wahrnehmbar gilt danach eine Erhöhung des Verkehrslärms um 1 dB(A), was im Normalfall einer Zunahme des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) von rund 25 % entspricht.96 Wie bereits unter der Erwägung 8 ausgeführt, veranschlagte die Verkehrsstudie für den bisherigen Schreinereibetrieb 80 Fahrten. Das TBA OIK I gelangt gemäss einer konservativen Berechnung der bisherigen Fahrten der Schreinerei zu 40 bis 55 Fahrten pro Tag (vgl. E. 8).