Während des Winters hat der Beschwerdegegner bzw. die Post die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Schliesslich finden sich für die von den Beschwerdeführerinnen genannte Befürchtung, dass die LKW's die ganze J.________strasse rückwärts zurücklegen müssen, weder aus der Projektänderung noch aus der Beurteilung des TBA OIK Anhaltspunkte. Die Rügen der Beschwerdeführerinnen erweisen sich deshalb als unbegründet.