f) Da die Brandbekämpfung unbestrittenermassen gewährleistet ist, sind vorliegend die Voraussetzungen von Art. 5 Bst. a BauV erfüllt. Die bestehende strassenmässige Erschliessung zur Post-Zustellstelle genügt demnach den gesetzlichen Vorschriften. 9. Verkehrssicherheit auf Betriebsgelände und Ein- /Ausfahrt Betriebsgelände