88 Fachbericht des TBA OIK I, Ziff. 3 RA Nr. 110/2018/64 30 an der Tatsache, dass die bestehenden und auf öffentlichem Grund liegenden Ausweichund Kreuzungsmöglichkeiten hinsichtlich der Verkehrssicherheit genügen. Zusammenfassend sind entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen auf der Strecke ab der P.________strasse bis zum Vorhaben vier Ausweichstellen auf öffentlichem Grund vorhanden, darunter beim Gebäude J.________strasse Nr. 19. Soweit darüber hinaus bei Bedarf auf privatem Grund ausgewichen wird, führt dies nicht zu dessen Widerrechtlichkeit.