Zur zweiten Voraussetzung von Art. 5 Bst. a BauV, der Verkehrssicherheit, führte das TBA OIK I aus, diese sei mit der bestehenden Situation grundsätzlich gewährleistet. Der überzeugenden Fachmeinung des TBA OIK I kann gefolgt werden. Die weitgehend einspurig befahrbare und leicht ansteigende J.________strasse ist übersichtlich. Zur Gewährleistung von Kreuzungsmanövern sind in überblickbaren Abständen Ausweichstellen angelegt, bei denen sich Lastwagen und Personenwagen kreuzen können. Auf einigen Ausweichstellen und in der Einmündung der J.________strasse in die P.________strasse können sich zwei Lastwagen kreuzen.