Die Kreuzungsmöglichkeiten auf der J.________strasse generell wie beim Gebäude J.________strasse Nr. 19 beurteilte das TBA OIK I wie folgt: "Wie erwähnt ist die J.________strasse weitgehend einspurig befahrbar und weist in überblickbaren Abständen Ausweichstellen auf, bei denen sich auch Lastwagen mit Personenwagen kreuzen können. Im Abschnitt zwischen der P.________strasse und Gebäude J.________strasse 15 sind die Ausweichstellen Bestandteil der Strasse und liegen auf öffentlichem Grund. Auf diesem Abschnitt sind genügend Kreuzungsmöglichkeiten in Sichtdistanz vorhanden, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist."