d) Es ist unbestritten, dass die J.________strasse die Anforderungen an eine neue Erschliessungsstrasse nicht genügt (so auch Fachbericht des TBA OIK I, Ziff. 3.1). Bei der bestehenden Erschliessungsanlage ist vorab zu prüfen, ob die zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering ist (Art. 5 Bst. a BauV).