c) Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn das Baugrundstück genügend erschlossen ist (Art. 7 Abs. 1 BauG). Die strassenmässige Erschliessung gilt dann als genügend, wenn die Zufahrtsstrasse "hinreichend nahe" an die geplanten Bauten und Anlagen heranführt und diese für Wehrdienste und Sanität gut erreichbar sind (Art. 7 Abs. 2 75 Zufahrt für nicht mehr als 20 Wohnungen oder verkehrsmässig gleichbedeutende Nutzung 76 Stellungnahme vom 2. November 2018, Ziff. 2, Rz. 12 77 Vgl. Vorakten, Baugesuch Nr. 2016-060, E-Mail vom 21. April 2016 des zuständigen Projektleiters TBA OIK I