a) Die umstrittene Post-Zustellstelle soll ab der P.________strasse über die J.________strasse erschlossen werden. Die von der P.________strasse abgehende J.________strasse dient der Erschliessung des Gebiets "Q.________", das verschiedenen Nutzungen (ZöN [Schwimmbad], Wohnzone, Wohn- und Gewerbezone sowie Landwirtschaftszone) dient. Auch der in der Wohn- und Gewerbezone WG3 liegende, bisherige Schreinereibetrieb des Beschwerdegegners wird über die J.________strasse erschlossen. Die Strecke ab der P.________strasse bis zum Bauvorhaben ist ca. 350 m lang und weist Breiten von 3,50 bis zu 4,50 m auf.