Wie vorangehend ausgeführt, sind die Planungswerte durch die Post-Zustellstelle eingehalten. Alle vorgesehenen Tätigkeiten sind für einen Post-Zustellbetrieb zwingend nötig. Auch ist es für den Postbetrieb unabdingbar, die Anlieferung und die Vorarbeiten für den Zustellgang frühmorgens vornehmen zu können. Mit der Projektänderung und den Auflagen gemäss Lärmgutachten werden die betrieblich möglichen und verhältnismässigen Massnahmen im Sinne der Vorsorge umgesetzt. Weitere Massnahmen im Rahmen der Vorsorge sind nicht ersichtlich.