Wie beim ursprünglichen Vorhaben müssen zudem die Eingänge schwellenlos gebaut und die bestehenden relativ alten Fenster im Zuge der Sanierung durch handelsübliche Fenster ersetzt werden. Schliesslich werden betriebliche Verhaltensregeln gefordert.67 Diese vorsorglichen Massnahmen gelten nach wie vor und wurden in Ziffer 6.2. und 6.3 des aktuellen Lärmgutachtens als bauliche bzw. betriebliche Empfehlungen aufgenommen. Auch diese Empfehlungen werden als Auflagen verbindlich erklärt.