Die geschlossenen Tore müssen ebenfalls ein Bauschalldämmass von R'w+C ≥ 25 dB aufweisen. Zum andern muss die Innenseite der Unterstandwand (Parkplatz Zustellfahrzeuge) nebst der erwähnten Ertüchtigung der Gebäudehülle zusätzlich absorbierend gedämmt werden, damit die Lärmbelastung in westlicher Richtung (Gebäude J.________strasse Nr. 70) verhindert werden kann. Das Gutachten schlägt diesbezüglich "25 mm Holzwolle-Leichtbauplatte auf 50 mm Lattung, ausgedämmt mit Steinwolledämmplatten mit einer Rohdichte von 60 kg/m3" vor. Diese Massnahmen erweisen sich als technisch und betrieblich möglich und sind wirtschaftlich tragbar. Damit erweisen sie sich insgesamt als verhältnismässig.