Gemäss Lärmgutachten sind bauliche Massnahmen zur Schalldämmung möglich.66 So muss zum einen das Bauschalldämmmass der Bauteile und der Fassade R'w+C ≥ 25 dB betragen. Dazu ist "aller Voraussicht nach" eine schalltechnische Ertüchtigung des Dachs und der Holzfassade notwendig und ein Ersatz der transparenten Bauteile". Zudem ist laut Gutachten der Anschluss der Fassade an das Dach zu beachten. Die geschlossenen Tore müssen ebenfalls ein Bauschalldämmass von R'w+C ≥ 25 dB aufweisen.