In der gleichen Liegenschaft im OG (ES II) liegen die Teilbeurteilungspegel zwischen 3 dB(A) und 29,5 dB(A), wobei hier das Parken der Zustellfahrzeuge mit 29,5 dB(A) als lauteste Tätigkeit wahrgenommen wird. Im Gebäude J.________strasse Nr. 72, Fenster Nord, (ES III) ergeben sich Teilbeurteilungspegel zwischen 2,1 dB(A) und 47,9 dB(A), wobei auch hier die "Anfahrt Mitarbeitende" mit 47,9 dB(A) den höchsten Wert erreicht. Für die Immissionspunkte im Gebäude Nr. 76 (ES III) liegen die Teilbeurteilungspegel im EG zwischen 8 dB(A) und 42,4 dB(A) und im 1. OG zwischen 7,3 dB(A) und 42,4 dB(A).