Aber selbst bei Erhöhung der Pegelkorrektur K1 von "0" auf "5" für die Rangierarbeiten der LKW's wären die Planungswerte immer noch deutlich eingehalten, da sich jeder Teilbeurteilungspegel durch die Anpassung der Pegelkorrektur K1 um lediglich 0,50 dB(A) erhöhen würde.60 Die im Gutachten als "Zufuhr der Sendungen" und "Abtransport Leergut" bezeichneten Tätigkeiten 56 Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) 57 Lärmgutachten Projektänderung, Ziff. 4.2 58 Vgl. Lärmgutachten Projektänderung, Beilage Nr. 1