Diese Einwirkzeit auf Basis der Messungen in Gstaad berücksichtigt die Zusammenlegung dreier Standorte und ist nicht zu beanstanden.57 Für diese Lärmphase wurde laut Gutachten mit einer Pegelkorrektur K1 von "0", einem Wert für den Tongehalt (K2) von "2" und einer Pegelkorrektur K3 für die Impulshaltigkeit von "4" gerechnet.58 Gemäss «Checkliste Industrie- und Gewerbelärm»59 ist für Manövriervorgänge ein Zuschlag K1 wie für den Güterumschlag zu vergeben, was gemäss Anhang 6 der LSV einer Pegelkorrektur K1 von "5" entspricht. Aber selbst bei Erhöhung der Pegelkorrektur K1 von "0" auf "5" für die Rangierarbeiten der LKW's wären die Planungswerte immer noch deutlich eingehalten,