Die Tätigkeit "Parkplatz Mitarbeitende und Zustellfahrzeuge" wurde auf Grund der VSS-Norm56 640 578 «Lärmimmissionen von Parkierungsanlagen» beurteilt. Was die Lärmphase "Rangieren der LKW" vor dem Gebäude anbelangt, so wurde beruhend auf den in Gstaad erfassten Rangiertätigkeiten ein Zeitaufwand von 6 Minuten pro LKW für den Standort Saanen berechnet. Daraus ergibt sich für drei LKW's eine Rangierzeit von 18 Minuten. Diese Einwirkzeit auf Basis der Messungen in Gstaad berücksichtigt die Zusammenlegung dreier Standorte und ist nicht zu beanstanden.57