Wie bereits erwähnt, findet die Tätigkeit "Parkplatz Mitarbeitende und Zustellfahrzeuge" sowohl tagsüber als auch nachts, d.h. ab 05.30 Uhr statt. Die Anfahrten der Mitarbeitenden, der An- und Ablieferung (Fahrten der LKW) und der Zustellfahrzeuge wurden laut Gutachten mit Hilfe des Berechnungsmodells STL86+ berechnet, wobei die Fahrwege ab Parzellengrenze bis zu den jeweiligen Zielen auf der Parzelle (Parkplatz, Vorplatz, Unterstand westseitig) berücksichtigt wurden. Die Tätigkeit "Parkplatz Mitarbeitende und Zustellfahrzeuge" wurde auf Grund der VSS-Norm56 640 578 «Lärmimmissionen von Parkierungsanlagen» beurteilt.