Am Immissionspunkt in der ES II beträgt der höchste Wert 27,7 dB(A) für die Tätigkeit "An- und Abfahrt der Mitarbeiter" während die höchsten Werte in der ES III maximal 44 dB(A) für die Tätigkeit "An- und Abfahrt der Mitarbeiter" bzw. 45 dB(A) für das "Beladen der Zustellfahrzeuge" betragen.54 Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass vorliegend die Planungswerte von 55 dB(A) (ES II) bzw. 60 dB(A) (ES III) für sämtliche Tätigkeiten bzw. Lärmphasen, die dem Tag zugeordnet werden, deutlich eingehalten sind. Auch der Beurteilungspegel des Gesamtbetriebs Lr ist bei jedem Immissionspunkt eingehalten.55