Für die erwähnten Tätigkeiten, die tagsüber stattfinden, d.h. die An- und Abfahrt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Beladen und die Abfahrt der Zustellfahrzeuge sowie deren Rückkehr wie auch das Parkieren jeweils ab 07:00 Uhr ergeben sich auf Grund der ermittelten Teilbeurteilungspegel (inkl. Pegelkorrekturen und zeitlicher Verdünnung) keine Bedenken. Am Immissionspunkt in der ES II beträgt der höchste Wert 27,7 dB(A) für die Tätigkeit "An- und Abfahrt der Mitarbeiter" während die höchsten Werte in der ES III maximal 44 dB(A) für die Tätigkeit "An- und Abfahrt der Mitarbeiter" bzw. 45 dB(A) für das "Beladen der Zustellfahrzeuge" betragen.54