Die Tätigkeit "Parkplatz Mitarbeitende und Zustellfahrzeuge" findet sowohl tagsüber als auch nachts, d.h. ab 05:30 Uhr statt. Die in der Beilage 4 des Gutachtens dargestellten Berechnungen der Teilbeurteilungspegel Lr,i der Lärmphasen pro Immissionspunkt berücksichtigen den Mittelungspegel, was zu einer Lärmverdünnung führt. Mit den Pegelkorrekturen K1 von "5", einer Korrektur für den Tongehalt (K2) von "2" und für die Impulshaltigkeit (K3) von "4" wurden die Vorgaben gemäss Anhang 6 Ziff. 33 Abs. 1 bis 3 LSV genügend berücksichtigt.53