Der Beurteilungspegel Lr,i ergibt sich aus dem bewerteten Mittelungspegel und verschiedenen Pegelkorrekturen, die der Störwirkung des Lärms Rechnung tragen. Dieser wird durch folgende Formel ausgedrückt: Lr,i = Leq (Mittelungspegel) + K1 (Pegelkorrektur pro Lärmphase) + K2 (Pegelkorrektur für die Hörbarkeit des Tongehalts des Lärms am Immissionsort) + K3 (Pegelkorrektur für die Hörbarkeit des Impulsgehalts des Lärms am Immissionsort) + 10 · log (ti/to), wobei "ti" der durchschnittlichen täglichen Dauer der Lärmphase in Minuten und "to" 720 min, d.h. der Dauer des Tages bzw. der Nacht entspricht (Anhang 6 Ziff. 31 Abs. 2 LSV).49