23 USG, Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 Bst. b LSV). Durch den Betrieb allenfalls verursachte Lärmimmissionen sind, wenn sie schädlich oder lästig werden könnten, nach dem Vorsorgeprinzip von Art. 1 Abs. 2 USG frühzeitig zu begrenzen.