Berechnung der Abstrahlung der Gebäudehülle» bzw. den Beilagen 6 und 7 in einem zweiten Zusatzbericht zu überprüfen. Schliesslich wurde das beco um Beurteilung der neu berechneten Teilbeurteilungspegel gemäss Beilage 4 und der vorgeschlagenen notwendigen baulichen Massnahmen gebeten, was mit Einreichung des zweiten Zusatzberichts erfolgte. Das beco attestierte dem überarbeiteten Gutachten, dass dieses vollständig, plausibel und korrekt sei. Wenn der Betrieb der Post-Zustellstelle gemäss dem Lärmgutachten umgesetzt und betrieben werde, würden die Grenzwerte an allen relevanten Immissionsorten eingehalten.46