Das Lärmgutachten zieht das Fazit, dass die Post-Zustellstelle die Planungswerte einhält und sich die Lärmsituation durch die Projektänderung insbesondere subjektiv markant verbessert hat. Auf Grund der Verlagerung des Postumschlags in das Gebäudeinnere müssen gemäss Antrag des Lärmgutachtens allerdings die Bauschalldämmmasse der Gebäudehülle, insbesondere der Fassade und des Dachs, verbessert werden. Zudem ist die Innenseite der Unterstandwand (Parkplatz Zustellfahrzeuge) absorbierend auszukleiden.43