Insbesondere für die Tätigkeiten «Zufuhr der Sendungen» und «Abtransport Leergut» gilt für die Ermittlung der Emissionen gemäss überarbeitetem Lärmgutachten folgendes: "Der Ablad der vollen Sammelbehälter und das Einladen der leeren Sammelbehälter wurde ebenfalls [...] in Gstaad beobachtet und gemessen. […] Die Einwirkzeiten für die zu beurteilende Situation wurden anhand der Anzahl Sammelbehälter verlängert und sind ebenfalls in den Beilagen dokumentiert. Das Abladen der Sammelbehälter vom LKW und das Beladen mit leeren Sammelbehältern findet in der Halle statt. Dabei steht der LKW mit geöffnetem Tor rückwärts in der Halle.