Das Gutachten stellt die verschiedenen Abläufe und lärmrelevanten Tätigkeiten des Postumschlags gestützt auf das Betriebskonzept und Verkehrsstudie als Lärmphasen differenziert dar: Je nach zeitlichem Auftreten, werden diese entweder der Nacht (19.00 bis 07.00 Uhr) oder dem Tag zugeordnet (07.00 Uhr bis 19.00 Uhr). Die einzelnen Tätigkeiten lassen sich gemäss Ziffer 4.1 in die folgenden Lärmphasen aufteilen: