a) Die bestehende Schreinerei des Beschwerdegegners soll gemäss Baugesuch27 und den weiteren Unterlagen (Betriebskonzept, Lärmgutachten28 und Verkehrsstudie29) zu einer zentralen Post-Zustellstelle umgenutzt werden. Von dieser neuen Zustellstelle in Saanen "sollen von Montag bis Samstag das Saanenland (Saanenmöser, Schönried, Saanen, Gstaad, Turbach, Lauenen, Grund, Feutersoey und Gsteig) mit Brief- und Paketsendungen versorgt werden".30