beanstanden. Als Datenbasis dienten Messungen der Emissionen an der bisherigen Post- Zustellstelle in Gstaad. Die Einwirkzeiten wurden für den neuen Standort zeitlich verlängert und dienten so als Grundlage zur Berechnung der Beurteilungspegel.25 Damit wurde die Zusammenlegung von drei Standorten berücksichtigt. Dies ist nach Auffassung des beco methodisch nicht zu beanstanden.26 Die Vorbringen der Beschwerdeführerinnen sind nicht geeignet, an der Einschätzung der Fachbehörde Zweifel aufkommen zu lassen. Die Rüge betreffend die materielle Korrektheit des Gutachtens wird in den nachfolgenden Erwägungen geprüft (vgl. E. 7 ff.). 6. Geplanter Betrieb der Post-Zustellstelle