4. Einigungsverhandlung a) Die Beschwerdeführerinnen rügen, dass die Gemeinde Saanen zu Unrecht auf die Durchführung einer Einspracheverhandlung unter gleichzeitiger Vornahme eines Augenscheins verzichtet habe.17 Dies hätte gemäss ihrer Auffassung die Gelegenheit geboten zu prüfen, ob der Beschwerdegegner im Interesse der umliegenden Bevölkerung bereit sei, die Immissionen, welche durch das Vorhaben hervorgerufen werden, zu minimieren. Gleichzeitig hätte der Gemeinde vor Ort auffallen müssen, dass der vom Beschwerdegegner gewählte Standort für den Betrieb einer Post-Zustellstelle "völlig ungeeignet" sei.