Die Rüge ist abzuweisen. Anzufügen ist, dass sich der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren anders präsentiert, weil der Beschwerdegegner eine Projektänderung eingereicht hat, die den Postumschlag nun in das Gebäudeinnere verlegt (s. E. 2). 15 Vgl. BVR 2010 S. 13 E. 5.2 16 Vgl. L.________AG: Lärmgutachten vom 23. Mai 2017 (nachfolgend Lärmgutachten Baubewilligung) sowie Betriebskonzept für die Postzustellung des Saanenlandes ab der J.________72, Saanen, Fassung X01.02 vom 15. Mai 2017 (Grundlage der Baubewilligung; nachfolgend Betriebskonzept Baubewilligung) RA Nr. 110/2018/64 9