Präsident ist. Somit haben alle benachbarten Grundeigentümerinnen - auch die K.________- Kenntnis von der Projektänderung. 8 Vgl. Beschwerdeschrift Rz. 58 ff. RA Nr. 110/2018/64 7 b) Die Gemeinde Saanen bestreitet in ihrer Stellungnahme die behauptete fehlende Begründung. Auf die Eingabe der Beschwerdeführerinnen vom 27. Juli 2017 sei sie in ihrem Entscheid eingegangen.9