c) Bei der eingereichten Projektänderung bleibt das Bauvorhaben in den Grundzügen gleich. Deshalb können die Anpassungen als Projektänderung behandelt werden. Die Projektänderung berührt keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich: Insbesondere die Verlagerung des Postumschlags ins Innere des Gebäudes J.________strasse Nr. 72 berührt die wesentlichen Interessen nicht zusätzlich. Zudem sind die benachbarten und betroffenen Grundeigentümerinnen (Parzellen Grundbuchblatt Nrn. M.________, U.________, Y.________ sowie H.________7) bereits als Beschwerdeführerinnen am Verfahren beteiligt. Auf eine Publikation oder eine Anhörung