a) Der Beschwerdegegner reichte mit seinen Eingaben vom 17. September 2018 bzw. 14. Dezember 2018 eine Projektänderung ein. Diese Projektänderung umfasst insbesondere den Verzicht der Ent- bzw. Beladung der eingesetzten Lastwagen auf der Nordseite des Gebäudes J.________strasse Nr. 72. Gemäss den Plänen und dem ergänzten Betriebskonzept erfolgt der Umladevorgang nun im Gebäude selbst (bei offener Tür; die Führerkabine des LKW befindet sich im Aussenbereich). Die Projektänderung wurde durch ein überarbeitetes Lärmgutachten ergänzt.