Der Beschwerdegegner weist in seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2019 darauf hin, dass er "bei Bedarf" zur "schalltechnischen Ertüchtigung der transparenten Bauteile" bereit sei. Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 28. Januar 2019 fest, dass die Bau- und Planungskommission die Projektänderungspläne hinsichtlich der Ortsbildverträglichkeit geprüft habe und den eingereichten Plänen zustimme. Im Weiteren verweist sie auf ihren Entscheid vom 20. März 2018 und ihre Stellungnahme vom 1. Mai 2018. Den dort festgehaltenen Ausführungen sei nichts Weiteres anzumerken.