Die Parteien erhielten im Anschluss Gelegenheit, sich zum Beweisergebnis zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführerinnen reichten mit Eingabe vom 25. Januar 2019 Schlussbemerkungen ein. Sie halten an den gestellten Rechtsbegehren und deren Begründung fest und beantragen zusätzlich einen Augenschein mit Fahrversuchen vor Ort. Der Beschwerdegegner weist in seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2019 darauf hin, dass er "bei Bedarf" zur "schalltechnischen Ertüchtigung der transparenten Bauteile" bereit sei.