Das Rechtsamt stellte dem beco das neue Lärmgutachten vom 5. Oktober 2018 zu einer kurzen Beurteilung zu, worauf dieses mit zweitem Zusatzbericht vom 17. Dezember 2018 Stellung nahm. Gleichzeitig forderte es den Beschwerdegegner auf, den Fassaden- und Grundrissplan so einzureichen, dass aus den Plänen sämtliche Änderungen gemäss Legende (bestehend/neu/Abbruch) und nicht nur die Abweichungen ersichtlich sind.