Die Beschwerdeführerinnen reichten am 5. Juli 2018 eine Stellungnahme ein, worin sie mit Nachdruck an den gestellten Verfahrensanträgen festhalten. Mit Verfügung vom 6. Juli 2018 holte das Rechtsamt beim beco einen Zusatzbericht ein und ersuchte dieses einerseits um (Neu-) Berechnung der einzelnen Teilbeurteilungspegel bei Anwendung anderer Korrekturwerte K1 bis K3 gemäss Anhang 6 der LSV2. Zum andern verlangte es ergänzende Angaben zu den Teilbeurteilungspegeln der verschiedenen Tätigkeiten der umstrittenen Post-Zustellstelle. Das beco reichte mit Eingabe vom 23. Juli 2018 diesen (ersten) Zusatzbericht ein.