Zudem sei die Erschliessung nur unter Einbezug von Nachbargrundstücken möglich. Die weiteren Rügen betreffen die ästhetische Einordnung, eine bestehende Wegrechtsdienstbarkeit (Beschwerdeführerin 3) und ein zivilrechtliches Bauverbot (Beschwerdeführerin 4). 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte gleichzeitig eine Stellungnahme des beco sowie bei der Gemeinde die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 1. Mai 2018 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und