2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen am 20. April 2018 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 20. März 2018 und die Verweigerung der Baubewilligung. Sie erheben einerseits formelle Rügen und machen andererseits in materieller Hinsicht geltend, dass die geplante Post-Zustellstelle die Lärmvorgaben nicht einhalte und dass die Erschliessung hinsichtlich Mehrbelastung und Verkehrssicherheit nicht genüge. Zudem sei die Erschliessung nur unter Einbezug von Nachbargrundstücken möglich.