Dagegen erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Diese hob den Gesamtentscheid vom 22. September 2016 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurück (Verfahren RA Nr. 110 2016 152). Insbesondere wies sie darauf hin, dass die Gemeinde Saanen die Frage der von der geplanten Anlage voraussichtlich verursachten bzw. zurechenbaren Lärmimmissionen nicht genügend abgeklärt habe. Dies sei ohne ein detailliertes Betriebskonzept der geplanten Post-Zustellstelle nicht möglich. In der Folge holte die Gemeinde bei der Bauherrschaft ein Betriebskonzept und ein Lärmgutachten ein. Zu diesen