und den Einbau von Garagentoren in der Nordfassade auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG3. In südwestlicher Richtung grenzt die Parzelle an die Wohnzone W3a. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen 1 bis 4 (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 22. September 2016 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung. Dagegen erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE).