2. Das Baugesuch vom 27. September 2017 wird bewilligt. Massgebend ist der von der Gemeinde Grindelwald mit Eingangsstempel vom 3. Oktober 2017 versehene Situationsplan 1:500 vom 22. September 2017. 3. Die Baubewilligung wird mit folgender Auflage erteilt: Die Oberfläche der Reklame darf nicht reflektierend wirken, weder bei Sonneneinstrahlung tags noch bei Scheinwerferlicht nachts. 4. Die Verfahrenskosten des Verfahrens vor der BVE trägt der Kanton. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.