f) Die Plakatstelle soll im Aussenraum der Parzelle Nr. C.________ errichtet werden. Art. 16 GBR verlangt eine gute Einordnung von Aussenräumen, damit sich eine gute Siedlungsqualität ergibt. Erwünscht ist insbesondere der Erhalt bzw. eine Neupflanzung von Bäumen und Strauchwerk (Art. 16 Abs. 1 und 2 GBR). Das Bauvorhaben liegt im untersten Teil des schmalen Gartenstreifens, der zwischen dem Vorplatz des Wohngebäudes Nr. 93 und der Garagenbaute Nr. 93a mit dem Vorplatz verblieben ist. Gemäss Foto in den Vorakten weist dieser Gartenteil niedrige Pflanzen auf.10 Eine solche 9 Vgl. Fotomontage des Bauvorhabens, Vorakten pag. 1; google streetview