linken Strassenseite, ungefähr 160 m vor dem Verkehrskreisel. Talabwärts gesehen liegt die geplante Plakatstelle auf der rechten Strassenseite ausgangs der Ortschaft. In der näheren Umgebung des Bauvorhabens befindet sich kein Baudenkmal (vgl. Art. 10a und 10b BauG). Das Gebiet liegt auch nicht innerhalb eines Ortsbildschutzperimeters. Bei den direkt benachbarten Gebäuden des Bauvorhabens handelt es sich um zwei typische, ältere Wohnhäuser aus Holz mit gemauertem Sockel (B.________strasse 91 und 93) sowie einer Nebenbaute mit drei Garagen (Nr. 93a). An das Wohnhaus B.________strasse 93 ist ein hell verputztes Gebäude angebaut, das auch eine gewerbliche Nutzung aufweist (E.____